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BESTATTUNGSARTEN

Möglichkeiten der Erd- und Feuerbestattung in Essen und darüber hinaus.

Erdbestattung

Die Erdbestattung ist die traditionelle Art der Beisetzung. Erdbestattungen unterliegen zeitlichen Fristen, die das Bestattungsgesetz vorgibt. In Nordrhein-Westfalen müssen Erdbestattungen gemäß Bestattungsgesetz binnen zehn Tagen durchgeführt werden. Erdbestattungen werden in der Regel mit einer kirchlichen oder weltlichen Trauerfeier durchgeführt. Die Trauerfeier oder Aussegnung wird in der Friedhofskapelle gehalten. Die meisten Essener Friedhöfe bieten die Räumlichkeiten für die Trauerfeier vor der Erdbestattung. Ebenfalls steht in den meisten Kapellen ein Harmonium zur musikalischen Begleitung der Trauerfeier bereit. Die Grunddekoration der Kapellen wird in der Regel auf Essener Friedhöfen von der Friedhofsverwaltung gestellt. Die weitere Dekoration übernimmt das Bestattungshaus. Zur Verabschiedung vom Verstorbenen bieten die meisten Friedhöfe Aufbahrungs- bzw. Verabschiedungsräume, in die der/die Verstorbene binnen 36 Stunden nach Todeseitritt überführt werden muss. Hier können die Angehörigen im Vorfeld der Trauerfeier vom Verstorbenen Abschied nehmen.

Erdreihengrab
Erdreihengräber werden für 25 Jahre erworben und dienen zur Bestattung genau eines Verstorbenen. Erdreihengräber werden in der Lage von der Friedhofsverwaltung zugewiesen und können nicht verlängert oder wiederbelegt werden. Das Erdreihengrab muss von den Angehörigen gepflegt, oder es muss eine Pflege in Auftrag gegeben werden.

1.300,- €

Erdwahlgräber
Erdwahlgräber werden zu der Mindestruhefrist von 25 Jahren erworben. Sie können ein- oder mehrstellig erworben werden. Pro Stelle können in der Ruhezeit ein Sarg und bis zu vier Urnen beigesetzt werden. Das Nutzungsrecht wird bei neuerlicher Bestattung anteilig nacherworben. Erdwahlgräber werden in ihrer Lage von den Angehörigen in Absprache mit der Friedhofsverwaltung frei ausgewählt. Erdwahlgräber können verlängert und wiederbelegt werden. Erdwahlgräber müssen von den Angehörigen gepflegt, oder es muss eine Pflege in Auftrag gegeben werden.

1.875,- €

Anonymes Erdreihengrab
Anonyme Erdreihengräber werden für 25 Jahre erworben und dienen zur Bestattung genau eines Verstorbenen. Anonyme Erdreihengräber werden in der Lage von der Friedhofsverwaltung zugewiesen und können nicht verlängert oder wiederbelegt werden. Die Grabstelle wird mit Rasen eingesät. Die Pflege übernimmt die Friedhofsverwaltung. Grabsteine oder -platten dürfen nicht gesetzt werden. Somit findet keine namentliche Kennzeichnung statt. Blumen und Kerzen dürfen nur an einem zentralen Gedenkstein abgelegt werden.

1.775,- €

Erdwiesengrab
Erdwiesengräber werden für 25 Jahre erworben und dienen zur Bestattung genau eines Verstorbenen. Erdwiesengräber werden in der Lage von der Friedhofsverwaltung zugewiesen und können nicht verlängert oder wiederbelegt werden. Erdwiesengräber werden mit Rasen eingesät und von der Friedhofsverwaltung gepflegt. Nach Maßgabe der Friedhofssatzung können auf Erdwiesengräbern Steinplatten mit dem Namen und Lebensdaten des Verstorbenen gelegt werden. Die Gestaltung der Grabplatte kann in Zusammenarbeit mit einem Steinmetz durchgeführt werden und ist gesondert zu zahlen. Blumen und Kerzen dürfen nur an einem zentralen Gedenkstein abgelegt werden.

2.000,- €

Partnerwiesengrab
Partnerwiesengräber werden zu der Mindestruhefrist von 25 Jahren erworben und bestehen immer aus zwei Grabeinheiten. Pro Stelle kann in der Ruhezeit jeweils ein Sarg beigesetzt werden. Das Nutzungsrecht wird bei neuerlicher Bestattung anteilig nacherworben. Nach dem Ablauf von 25 Jahren kann das Grab nicht weiter nacherworben werden. Partnerwiesengräber werden in ihrer Lage von den Angehörigen in Absprache mit der Friedhofsverwaltung frei ausgewählt. Partnerwiesengräber werden mit Rasen eingesät und von der Friedhofsverwaltung gepflegt. Nach Maßgabe der Friedhofssatzung können auf Partnerwiesengräbern Steinplatten mit dem Namen und Lebensdaten der Verstorbenen gelegt werden. Die Gestaltung der Grabplatte kann in Zusammenarbeit mit einem Steinmetz durchgeführt werden und ist gesondert zu zahlen. Blumen und Kerzen dürfen nur an einem zentralen Gedenkstein abgelegt werden.

4.300,- €

Feuerbestattung

Die Feuerbestattung gewinnt zunehmend an Bedeutung. Die Beisetzung der Asche eines Verstorbenen unterliegt gesetzlichen Fristen. So muss die Urne binnen sechs Wochen nach der Kremation beigesetzt werden. Feuerbestattungen werden in der Regel mit einer kirchlichen oder weltlichen Trauererfeier durchgeführt. Soll die Trauerfeier mit dem Sarg vor der Kremation durchgeführt werden, so muss dieses binnen zehn Tagen gemäß Bestattungggestz NRW geschehen. Wird die Trauerfeier mit der Urne durchgeführt, so gilt auch hier die Frist von sechs Wochen. Die meisten Essener Friedhöfe bieten Räumlichkeiten für die Trauerfeier mit dem Sarg oder mit der Urne. Ebenfalls steht in den meisten Kapellen ein Harmonium zur musikalischen Begleitung der Trauerfeier bereit. Die Grunddekoration wird in der Regel auf den Essener Friedhöfen von der Friedhofsverwaltung gestellt. Die weitere Dekoration übernimmt das Bestattungshaus. Zur Verabschiedung vom Verstorbenen vor der Einäscherung, bieten die meisten Essener Friedhöfe und das Essener Krematorium Aufbahrungs- bzw. Verabschiedungsräume an, in die der Verstorbene binnen 36 Stunden nach Todeseintritt überführt werden muss. Eine zweite amtsärztliche Leichenschau ist bei der Feuerbestattung gesetzlich vorgeschrieben und ist zwingend erforderlich, sofern die Kriminalpolizei keine Freigabe zur Kremation erteilt hat. Diese zweite amtsärztliche Leichenschau findet im Essener Krematorium statt.

Urnenreihengrab
Urnenreihengräber werden für 25 Jahre erworben und dienen zur Bestattung der Totenasche genau eines Verstorbenen. Urnenreihengräber werden in der Lage von der Friedhofsverwaltung zugewiesen und können nicht verlängert oder wiederbelegt werden. Das Urnenreihengrab muss von den Angehörigen gepflegt, oder eine Pflege muss in Auftrag gegeben werden.

1.050,- €

Urnenwahlgrab
Urnenwahlgräber werden zu der Mindestruhefrist von 25 Jahren erworben. Auf einer Grabstelle könenn bis zu vier Urnen in der Ruhezeit beigesetzt werden. Die Nutzungsfrist wird bei neuerlicher Bestattung anteilig nacherworben. Urnenwahlgräber werden in ihrer Lage von den Angehörigen in Absprache mit der Friedhofsverwaltung frei ausgewählt. Urnenwahlgräber können verlängert oder wiederbelegt werden. Urnenwahlgräber müssen von den Angehörigen gepflegt, oder eine Pflege muss in Auftrag gegeben werden.

1.225,- €

Anonymes Urnenreihengrab
Anonyme Urnenreihengräber werden für 25 Jahre erworben und dienen zur Bestattung der Totenasche genau eines Verstorbenen. Anonyme Urnenreihengräber werden in der Lage von der Friedhofsverwaltung zugewiesen und können nicht verlängert oder wiederbelegt werden. Das Urnenreihengrab wird mit Rasen eingesät und vom Friedhofsträger gepflegt. Grabplatten- oder steine dürfen nicht gelegt werden. Somit findet keine namentliche Kennzeichnung statt. Blumen und Kerzen können nur an einem zentralen Gedenkstein abgelegt werden.

1.000,- €

Urnenwiesengrab 1xUrne
Urnenwiesengräber für eine Urne werden für 25 Jahre erworben und dienen zur Bestattung der Totenasche genau eines Verstorbenen. Urnenwiesengräber werden in der Lage von der Friedhofsverwaltung zugewiesen und können nicht verlängert oder wiederbelegt werden. Nach Maßgabe der Friedhofssatzung können auf Urnenwiesengräbern Steinplatten mit dem Namen und Lebensdaten des Verstorbenen gelegt werden. Die Gestaltung der Grabplatte kann in Zusammenarbeit mit einem Steinmetz durchgeführt werden und ist gesondert zu zahlen. Blumen und Kerzen dürfen nur an einem zentralen Gedenkstein abgelegt werden.

1.375,- €

Urnenwiesendoppelgrab 2xUrnen
Urnenwiesengräber für zwei Urnen werden für 25 Jahre erworben und dienen zur Bestattung der Totenasche zweier Verstorbenener. Urnenwiesengräber werden in der Lage von der Friedhofsverwaltung zugewiesen und können nach der zweiten Beisetzung nicht verlängert oder wiederbelegt werden. Das Urnenwiesengrab wird mit Rasen eingesät und durch den Friedhofsträger gepflegt. Nach Maßgabe der Friedhofssatzung kann auf einem Urnenwiesendoppelgrab eine Steinplatte mit dem Namen und Lebensdaten der Verstorbenen gelegt werden. Die Gestaltung der Grabplatte kann in Zusammenarbeit mit einem Steinmetz durchgeführt werden und ist gesondert zu zahlen. Blumen und Kerzen dürfen nur an einem zentralen Gedenkstein abgelegt werden.

1.500,- €

Urnenkolumbarium 2xUrnen
Urnenkolumbarien für zwei Urnen werden für 25 Jahre erworben und dienen zur Bestattung der Totenasche genau zweier Verstorbenener. Kolumbarienkammern werden von den Angehörigen ausgesucht und können verlängert oder wiederbelegt werden. Kolumbarien sind an ausgewählten Friedhöfen vorhanden (Parkfriedhof - Neue Halle, Friedhof Überruhr, Nordfriedhof). Die Gestaltung der Grabplatte kann in Zusammenarbeit mit einem Steinmetz durchgeführt werden und ist gesondert zu zahlen. Bei Ablauf der Nutzungsfrist werden die Urnen entnommen und anonym beigesetzt.

ab 2.025,- €

Urnenkolumbarium 4xUrnen
Urnenkolumbarien für vier Urnen werden für 25 Jahre erworben und dienen zur Bestattung der Totenasche genau vier Verstorbener. Kolumbarienkammern werden von den Angehörigen ausgesucht und können verlängert oder wiederbelegt werden. Kolumbarien sind an ausgewählten Friedhöfen vorhanden (Parkfriedhof - Neue Halle, Friedhof Überruhr, Nordfriedhof). Die Gestaltung der Grabplatte kann in Zusammenarbeit mit einem Steinmetz durchgeführt werden und ist gesondert zu zahlen. Nach dem Ablauf der Nutzungsfrist werden die Urnen entnommen und anonym beigesetzt.

2.700,- €

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Gebühren

Sämtliche Preise beziehen sich auf die Gebührensatzung für städtische Friedhöfe der Stadt Essen vom 1.1.2016. Die Preise geben ausschließlich das Nutzungsrecht für die Gräber in der Mindestlaufzeit in allgemeiner Lage wieder. Sonstige Friedhofsleistungen (Grabbereitung, Kapellennutzung, etc.) sind nicht enthalten. Die Bestatterleistungen und -lieferungen sind nicht enthalten. Nicht auf jedem städtischen Friedhof sind alle Grabarten vorhanden.

Grabarten - Erde

Auf Friedhöfen der Stadt Essen.

Erdreihengrab

1.300,- €

Erdwahlgrab

1.875,- €

Anonymes Erdreihengrab

1.775,- €

Erdwiesengrab

2.000,- €

Partnerwiesengrab

4.300,- €

Grabarten - Feuer

Auf Friedhöfen der Stadt Essen.

Urnenreihengrab

1.050,- €

Urnenwahlgrab

1.225,- €

Anonymes Urnenreihengrab

1.000,- €

Urnenwiesengrab, 1xUrne

1.375,- €

Urnenwiesengrab, 2xUrnen

1.500,- €

Urnenkolumbarium, 2xUrnen

ab 2.025,- €

Urnenkolumbarium, 4xUrnen

2.700,- €

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