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VORSORGEVERTRAG

 

Der Bestattungsvorsorgevertrag soll vor allem Ihnen als Kunden eine Rechtssicherheit in der Bestattungsvorsorge bieten. Innerhalb dieses Vertrages regeln Sie mit uns Art und Gestaltung der Bestattung und Trauerfeier sowie deren Finanzierung.

 

 

Für wen ist ein Bestattungsvorsorgevertrag von Interesse?
 

Der Bestattungsvorsorge-Vertrag ist vor allem für ältere, alleinstehende Kunden interessant. Er bietet die Möglichkeit, die eigene Bestattung vorauszuplanen und ihre Ausführung nach den eigenen Maßgaben ausgeführt zu wissen. Dieses ist besonders dann von Interesse, wenn keine Angehörigen oder engen Vertrauten mehr vorhanden sind, die später für die Bestattung sorgen könnten. Der Bestattungsvorsorgevertrag setzt allerdings von Ihrer Seite die Bereitschaft voraus, sich mit der konkreten Ausgestaltung der eigenen Bestattung schon frühzeitig auseinanderzusetzen und diese auch finanziell abzusichern.

 

 

Welche Vorteile haben Sie durch einen Vorsorgevertrag?
 

  • Ausgestaltung der eigenen Bestattung und Trauerfeier nach Ihren ganz individuellen Vorstellungen.

  • Unsere Garantie einer fachgerecht durchgeführten Bestattung nach Ihren Maßgaben.

  • Preisgarantie auf Leistungen unseres Instituts für einen absehbaren Zeitraum. Danach ist eine Preissteigerung im   Rahmen des durch das Statistische Bundesamt veröffentlichten “Preisindex für die Lebenshaltung” möglich.

  • Vorabfinanzierung der Bestattungskosten durch  Festlegung des Kapitals auf einem Treuhandkonto.

  • Auszahlung etwaiger Leistungsersparnisse an die Erben.

  • Übertragung des Totenfürsorgerchts auf unser Haus, so keine Angehörigen vorhanden sind.

  • Die Kündigung des Vertrags ist jederzeit im gegenseitigen Einvernehmen möglich.

 

 

Ein modernes, seriöses Bestattungsinstitut sollte Sie unverbindlich und kostenlos über die Bestattungsvorsorge beraten. Wir informieren Sie gerne in unserem Institut oder in Ihrem Hause.

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